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Wissenswertes


Was ist bei einem Sturmschaden zu tun?


Schnelles und richtiges Handeln ist wichtig!

Wenn der Sturm vorüber ist, sollten Sie zunächst alle entstandenen
Gefahrenquellen, wie herumliegende Gegenstände in und um
Ihrem Grundstück beseitigen. Achten Sie aber darauf, dass
Sie Aufräumarbeiten, die die Aufnahme eines Versicherungsfalles
erschweren können, vorerst nicht durchführen.

Melden Sie die Schäden dann umgehend Ihrer Versicherung
und fragen Sie gegebenenfalls nach, wie Sie weiter vorgehen sollen.
Sicherheitshalber dokumentieren Sie die entstandenen Schäden
mit Fotos oder einer Videoaufzeichnung.

Die Gebäudeversicherung haftet für Sturm- und deren Folgeschäden
durch z.B. eindringendes Wasser ab Windstärke 8 (62-74 km/h).
Bruchschäden an Fenster- und Türscheiben sowie Glasdächern -
inklusive der Kosten für eine erforderliche Notverglasung -
übernimmt die Glasversicherung.

Ist der Schaden am Dach durch den Umsturz eines morschen Baumes
entstanden, so ist für die Schadensregulierung die Haftpflicht-
versicherung
des Baumbesitzers zuständig. Hat hingegen ein gesunder
Baum den Schaden verursacht, gilt dies als "höhere Gewalt", und der
Eigentümer ist aus der Haftung entbunden.

Wenn Sie grünes Licht von Ihrer Versicherung haben, können
Sie eine Firma mit den Reparaturarbeiten Ihres Daches beauftragen.
Wir würden uns natürlich freuen, wenn wir Sie hier tatkräftig mit
unseren Fachkräften unterstützen können...
Steigen Sie bitte keinen falls in Eigenregie auf Ihr Dach.
Oft werden solche Einsätze gefährlich unterschätzt.

Informieren Sie einfach Ihren Spezialisten:

Tel. 0 92 60 / 99 02 0


oder Mail an:

info@wachter-bedachungen.de


Wir helfen Ihnen jederzeit - Qualität, auf die Verlass ist!

 

Wachter Bedachungen  •  Am Mittelkamm 7  •  96352 Wilhelmsthal  •  Tel.: 0 92 60 / 99 02 0   •  info@wachter-bedachungen.de